AWO informiert Angehörige über Besuche in Seniorenzentren

03.04.2020

In einem aktuellen Brief informiert die AWO darüber, wie sie den Erlass des Gesundheitsministeriums vor Ort umsetzt. Viele Angehörige fragen sich, was „sozial-ethisch“ angezeigte Besuche sind und für wen sie gelten:

Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

in den vergangenen Tagen haben sich vermehrt Angehörige an uns gewandt und gefragt, ob sie unter „ethisch-sozial angezeigten“ Aspekten Besuche im Seniorenzentrum durchführen können. Wir haben mehr als nur Verständnis für diese Wünsche.

Unsere Handlungsfreiheit als Träger von Pflegeeinrichtungen ist momentan durch Vorgaben des Gesundheitsministeriums und der örtlich zuständigen Behörden so eingeschränkt wie noch nie. Das Gesundheitsministerium NRW hat per Erlass geregelt, dass Besuche von Angehörigen im Seniorenzentrum bis auf weiteres nur möglich sind, wenn diese „ethisch-sozial angezeigt“ sind. Eine Definition des Begriffes „ethisch-sozial angezeigt“ hat das Ministerium nicht vorgenommen. Somit bleibt dies dem jeweiligen Träger, bzw. der jeweiligen Einrichtung überlassen. Damit liegt der schwierige Abwägungsprozess zwischen unserer Schutzverpflichtung für alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen und dem Wunsch der Angehörigen nach Besuchen bei der Arbeiterwohlfahrt. Wir haben dies verantwortungsvoll erörtert und abgewogen und kommen in der aktuellen Situation zu der Entscheidung, dass in allen Seniorenzentren des AWO Bezirksverbandes Westliches Westfalen e.V. Angehörigenbesuche leider nur in der allerletzten, sogenannten präfinalen Lebensphase möglich sind.

Wir wissen, dass das in dieser schwierigen Zeit für Sie keine befriedigende Antwort sein kann. Wir hoffen aber trotzdem auf Ihr Verständnis in dieser besonderen Lage, die hoffentlich nicht mehr allzu lange andauern wird.

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